Mit einem Antrag zur verpflichtenden Videoüberwachung aller Bereiche, in denen mit den lebenden Tieren an Schlachtbetrieben umgegangen wird, muss sich nun der Bundestag befassen. Wir unterstützen die Forderung der Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) und der BAG Fleischhygiene, die Schweine auch während der Betäubung mit CO2 Gas im Inneren der Gondel mittels Kamera zu überwachen. Die Forderung ist konsequent!
Die Neue Westfälische berichtet:
https://www.nw.de/nachrichten/wirtschaft/22433502_Ein-Horrorfilm-ohne-Zuschauer.html?em_comment=1
In seiner Stellungnahme legt Dr. jur. Christoph Maisack (DJGT) dar, dass die Praxis der CO2-Betäubung gegen das geltende deutsche Tierschutzgesetz verstößt und die Videoüberwachung sinnvoll ist, um das Leid der Schweine bei dieser Art der Betäubung nachweisen zu können.
http://www.djgt.de/system/files/241/original/190409_DJGT_Stellungnahme_CO2.pdf