Es bedurfte offensichtlich nur einer schriftlichen Darstellung der rechtlichen Situation und Rückendeckung für die amtlichen Kontrolleure, damit sich jetzt die ersten Amtstierärzte weigern,Tiertransporte in eine ungewisse Zukunft abzufertigen. Obwohl es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gibt, dass EU-Recht und damit Tierschutzvorgaben bis zum Bestimmungsort der Tiere einzuhalten sind, wird dies in der Praxis nur äußerst unzureichend umgesetzt.
https://www.pnp.de/mobile/gegen_tierqu_lerei_auch_landkreis_passau_stoppt_exporte_von_vieh_3213251/
Vereinzelt hat es Weigerungen der Abfertigung solcher Transporte immer mal wieder gegeben, aber es fanden sich dann meist Kollegen mit weniger Bedenken, die die Transporte dann doch abfertigten.
Für den klarstellenden Artikel von Dr. jur. Christoph Maisack und Dr. med.vet. Alexander Rabitsch im AtD IV/2018 sind nicht nur Tierärzte, sondern auch Tierschützer länderübergreifend dankbar, und sie sind begeistert über die prompte Umsetzung durch die Kolleginnen in Bayern. Wir hoffen, dass diese Beispiele nur der Anfang einer Entwicklung sind und viele Kolleginnen sich zukünftig mutig für einen tierschutzgerechten Umgang mit den Tieren einsetzen.