Tierarzt als Dienstleister des Bauernverbandes?

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In den folgenden zwei Veröffentlichungen

http://integration.schweine.net/news/betaeubungslose-ferkelkastration-vierter-weg.html?platform=hootsuite

http://www.tgd-bayern.de/aktuelles-artikel.php?DOC_INST=32&SUB=32

befürwortet der Leiter des Tiergesundheitsdienstes Bayern, der Tierarzt Dr. A. Randt, die durch die Tierhalter selbst durchzuführende Lokalanästhesie  zur Lösung der Problematik um das ab 2019 geltende Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration. Als sogenannter 4.Weg Ferkelkastration wurde die Lokalanästhesie von den Vertretern des Deutschen Bauernverbandes als Forderung an das BMEL herangetragen. Der Bundeslandwirtschaftsminister zeigte sich, wie bei Bauernverbandsanliegen üblich,  auch gleich aufgeschlossen.

Im Gegensatz zu Herrn Dr. Randt lehnen seine tierärztlichen Kollegen, vertreten durch Bundestierärztekammer und tierärztliche Verbände (tierschutz-tvt.de, tfvl.de) diese Methode jedoch vehement ab und halten sie für unvereinbar mit dem Tierschutz und  dem Betäubungsmittelgesetz.

Die rein fachlich/praktischen Schwierigkeiten der Durchführung einer lege artis Lokalanästhesie werden von Herrn Dr. Randt schlichtweg ignoriert. Nichts davon, dass 4 schmerzhafte Injektionen pro Tier erforderlich sind, nichts von der Notwendigkeit einer zielgenauen Injektion in kleine, unübersichtliche Strukturen, die genaue anatomische Kenntnisse erfordern. Nichts davon, dass der Tierhalter in Fällen fehlerhafter Anästhesie selber keine weiteren Maßnahmen ergreifen kann. Nichts davon, dass der von ihm favorisierte Wirkstoff Lidocain stark gewebereizend ist und brennt, und nichts davon, dass die Wirkung der Lokalanästhesie nur ca. 2 Stunden anhält und die Tiere dann Schmerzmittel brauchen.

Darüber, was Herrn Dr. Randt antreibt, sich als einziger Tierarzt dem aus rein ökonomischen Gründen vorgetragenen Wunsch des Deutschen Bauernverbandes anzuschließen, darüber kann nur spekuliert werden. Im Interesse der Tiere, wie es nach Berufsordnung und Ethikkodex der Tierärzte seine Pflicht wäre, agiert er jedenfalls nicht.