Der Bundesrat erhob keine Einwände gegen die Fristverlängerung der betäubungslosen Kastration der Saugferkel und lehnte den Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen, ab.
Damit geht die tierquälerische Praxis, für die es keinen vernünftigen Grund gibt, weiter.
Wir lassen aber nichts unversucht und appellieren an der Bundespräsidenten, die Verfassungskonformität dieser Gesetzesänderung zu prüfen.
Unser Schreiben an BP Steinmeier finden Sie hier.