Mit einer Pressemitteilung vom 7. November hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen Anhalt die Causa Adrianus Straathof endgültig beendet.
Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg hat mit Beschluss vom 4.November 2016 den Antrag auf Berufung des niederländischen Schweinezüchters A. Straathof abgelehnt. A. Straathof wollte Berufung einlegen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg, womit ihm quasi ein Berufsverbot erteilt worden war.
Das Verwaltungsgerichtsurteil wurde vom OVG als rechtmäßig anerkannt, insbesondere, weil es sich auf Feststellungen des Amtstierarztes und weiterer Bediensteter des Landkreises zu den Haltungsbedingungen der Schweine in den Ställen des A. Straathof gründete. Eine Vielzahl von körperlichen Versehrtheiten hatten seinerzeit zu dem Urteil geführt, z.B. Ohrverluste, Lahmheiten, Klauenabrisse, Schulterverletzungen, Abszesse, Leistenbrüche, nicht sachgemäße kupierte Ringelschwänze, Nabelbrüche und Darmvorfälle sowie nicht zuletzt viel zu kleine Kastenstände und das Fehlen von Ammen bei zu großer Wurfgröße.
Mit diesem Urteil ist das Tierhaltungsverbot von A. Straathof rechtskräftig und unanfechtbar und muss in ganz Deutschland eingehalten werden.
Diese Gerichtsentscheidung ist ein Meilenstein in der deutschen Rechtsprechung. Es wird zukünftig als Präzedenzfall gelten und man kann davon ausgehen, dass bei ähnlich drastischen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz auch andere Gerichte Tierhaltungsverbote aussprechen werden. Anlagenbetreiber, die zukünftig nicht in der Lage oder willens sind, Tiere entsprechend der Tierschutzgesetzgebung zu halten, können mit einem Tierhaltungsverbot belegt werden.
Der gesellschaftliche Wandel im Mensch-Tier-Verhältnis spiegelt sich damit auch in richterlichen Entscheidungen wider. Der veränderte Zeitgeist wird mehr und mehr Einfluss nehmen auf juristische Entscheidungen bei der Interpretation des „vernünftigen Grundes“ ( TschG,§1 ) d.h. bei der Güterabwägung zwischen den Interessen der Menschen und den Lebensbeschränkungen der Tiere und wird die Richter leiten.
Ein Sieg für den Tierschutz in Deutschland – ein erster Schritt hin zur Anerkennung der Tiere als Mitgeschöpfe!