Die nach TierSchNutztV ( Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung) geltenden Vorgaben bzgl. Haltung von Mastschweinen stehen im Widerspruch zum TierSchG, sind damit bundesrechtswidrig und verstoßen gleichermaßen gegen Art. 20a GG (Staatszielbestimmung Tierschutz). So das Ergebnis des 2017 von Greenpeace beauftragten Gutachtens.
Da es in diesem Fall juristisch nicht möglich ist, durch eine Verbandsklage den Sachverhalt prüfen zu lassen, kann eine Klärung nur über ein Normenkontrollverfahren erfolgen (Art. 93 Abs.1 Nr. 2 GG, §§ 13 Nr. 6, 76ff BVerfGG). Ein solcher Antrag wurde seinerzeit vom damaligen Justizsenator des Landes Berlin Dr. Dirk Behrend dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Es ist schier unverständlich, dass die zurzeit amtierende Justizsenatorin von Berlin, Frau Dr. Felor Badenberg, den Antrag nun zurückziehen will, insbesondere da der Tierschutz, gerade auch der Schutz von Tieren in landwirtschaftlicher Haltung ein öffentliches Anliegen ist.